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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Ausheben von Baumgruben |
Die Baumgruben sollten schon einige Zeit vor dem Pflanzen ausgehoben werden. Der Mindestdurchmesser bzw. die Seitenläge sollte für Obstbäume 100 cm betragen, für Beerenobst genügen 50 cm. Die Grube wird 50-60 cm tief ausgehoben, die Sohle durch Umgraben gelockert und die ausgehobenen Bodenschichten werden getrennt, indem eine links und eine rechts der Grube gelagert werden. |
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